
Steuerhinterziehung – Schon der Versuch ist strafbar!
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Der Bundesgerichtshof hat jüngst die Rechtsprechung gegenüber Steuerhinterziehern deutlich verschärft. Das Signal: Steuerhinterziehung wird genauso hart bestraft wie andere Delikte. Damit rückt der Fiskus Steuersündern weiter zu Leibe und lässt keine Toleranzgrenze mehr zu. „Jetzt werden schon kleine Steuervergehen konsequent verfolgt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von der Bonner Wirtschaftskanzlei DHPG mit langjähriger Erfahrung in Fragen des Steuerstrafrechts. „Während Steuersünder früher häufig eine Regelung mit dem Finanzamt aushandeln konnten, wird nun oft die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.“