Profitgier, die unsere Gesundheit mit Füßen tritt – so bringen es unsere Autoren in unserem 24-seitigen Netcoo-Sonderdruck: „Die Vitaminhasser – Das schmutzige Spiel der Pharmaindustrie. Warum wir Nahrungergänzung brauchen“ auf den Punkt.
Verbraucher setzen ihre Smartphones vor dem Besuch eines Ladengeschäfts in erster Linie für die Prüfung der Artikelverfügbarkeit ein. Im Laden allerdings nutzen sie es gerne für Preisvergleiche mit Wettbewerbern.
Nur bei planmäßiger Desinformation kann Abmahnung aus Wettbewerbsrecht erfolgen. So das Kammergericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12).
Die US-Anwaltskanzlei Finkelstein Thompson LLP hat den weltgrößten Kosmetik-Direktvertrieb Avon Products ins Visier genommen. Hintergrund ist ein Artikel des angesehenen Wall Street Journal vom 4 Mai 2011, in dem berichtet wurde, dass interne Untersuchungen bei Avon Products ergaben, dass die Firma seit 2004 unzulässige Zahlungen an ausländische Regierungsbeamte, darunter Länder wie Brasilien, Mexiko, Argentinien, Indien und Japan, getätigt haben soll. Dem Bericht zufolge waren dieses die neuesten Entwicklungen einer Untersuchung, die im Juni 2008 begann und die mögliche Verstöße der Firma gegen das Antikorruptionsgesetz, wonach es gesetzwidrig ist Beamte zu bestechen, prüft.
Kurz vor Weihnachten erreichte die Netcoo Redaktion eine „Pressemitteilung“ eines Anwalts aus Bayern, in der es u.a. hieß, die Staatsanwaltschaft und das AG Frankfurt seien der zutreffenden Ansicht, dass es sich bei dem FLP-Vertriebssystem um ein verbotenes System der progressiven Kundenwerbung handelt. Eine Anfrage bei FLP-Deutschland ergab, dass das Forever Geschäft in Frankfurt sowie in München und Wien sowie in allen Auslieferungslagern wie gewohnt erfolgreich weiter laufe. Auch sei FLP in seiner jetzigen Form kein illegales System. Die „Pressemeldung“ nehmen wir zum Anlass, einmal das deutsche Vergütungssystem des US-Unternehmens unter dem Gesichtspunkt des Verbotes der progressiven Kundenwerbung zu begutachten. Der hierfür einschlägige § 16 Abs. 2 UWG lautet:
„Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Direktvertrieb an der Haustür, am Arbeitsplatz oder bei Freizeitveranstaltungen. Zu beachten sind jedoch die besonderen Bestimmungen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers. Am 1. April 2008 trat eine neue Verordnung in Kraft, welche die am 12. März 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentliche Muster-Widerrufsbelehrung enthält.
Zu den wichtigsten Faktoren im Direktvertrieb zählen die persönlichen Kontakte. Gerne werden zunächst alle persönlichen Kontakte aufgelistet um dann jeden Bekannten, Verwandten und Kollegen aktiv anzusprechen. Darüber hinaus ist es üblich Fremde an der Tankstelle oder auf dem Sportplatz anzusprechen. Kennzeichnend für den Direktvertrieb ist stets der persönliche und direkte Kontakt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Dieser direkte Kontakt beinhaltet nach Ansicht des Gesetzgebers die Gefahr der Überrumpelung.
Die zum Unternehmen Alticor, Inc., gehörende Marke Nutrilite hat in den letzten zwölf Monaten einen Rekordumsatz von 3,1 Mrd. US-Dollar verbucht, dies geht aus einer Meldung des Unternehmens hervor. Nutrilite umfasst über 200 Nahrungsergänzungsprodukte, darunter Tabletten, Kapseln, Getränkepulvermischungen und nahrhafte Snacks und Riegel, die von selbständigen Amway Geschäftspartnern in über 50 Ländern der Welt angeboten werden.
„Dies ist wirklich ein großartiger Erfolg für die Marke Nutrilite und die vielen tausend Amway Geschäftspartner“, so Doug DeVos, Präsident von Alticor. „Nutrilite ist zu einer weltweit anerkannten Marke geworden, und die Weichen für anhaltendes Wachstum in den nächsten Jahren sind gestellt. Unsere selbständigen Amway Geschäftspartner erreichen unsere gesundheitsbewussten Kunden immer besser.“
Ein Lebensmittel mit der Verpackungsaufschrift “Senkt den Cholesterinspiegel” und/oder “Für einen ausgeglichenen Cholesterinspiegel” ist nicht geeignet, bei einem durchschnittlich verständigen Verbraucher den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung eines krankhaft erhöhten Cholesterinspiegels bestimmtes oder geeignetes Präparat. Das meldet die Internetseite www.mlmrecht.de. Ein Hinweis auf cholesterinsenkende Wirkung im Lebensmittelbereich ist keineswegs unüblich. So entschied das Verwaltungsgericht Minden mit Beschluß vom 29.06.2006 (6 L 201/06) und ließ damit die Herzen von Ballaststoff Getränkepulver-Networkern höher schlagen.
PM-International plant in den USA eine Übernahme, dies geht aus einer Mitteilung des Speyer Unternehmens hervor. In den USA bedient derzeit eine PM-Niederlassung von Pittsburgh im Bundesstaat Pennsylvania den gesamten US-amerikanischen Markt. Das soll sich zukünftig ändern. PM-International konnte bereits ein Memorandum of Understanding (MoU) mit einem Netzwerk-Marketing-Unternehmen in Florida schließen. PM-International wird, so ist beabsichtigt, die Kapitalmehrheit der 1998 gegründeten Gesellschaft übernehmen, die in den USA rund 30 Mio. Dollar Jahresumsatz mit Gesundheits- und Wellnessprodukten erzielt.
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