Laut der Internetseite SBS-Legal hat das Amtsgericht Augsburg am 9. Juni 2020 ein erstes Urteil in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit dem OneCoin-Vertrieb verkündet. In dem Verfahren wurden 2 Angeklagte, die als Vertriebspartner für OneCoin tätig waren, freigesprochen. Auch nahm das Amtsgericht Stellung zur Zulässigkeit des OneCoin-Vertriebssystems, demnach ist OneCoin kein Schneeballsystem. Diese Stellungnahme dürfte […]
Hinter den Kulissen von Karatbars brodelt es gewaltig. Das Stuttgarter Unternehmen wird aktuell massiv attackiert und spricht von einer Schmutz-Kampagne, die vor allem online vorangetrieben wird. Drahtzieher dieser Hetzjagd, so vermutet Karatbars, soll Marvin Steinberg, Steinberg Marketing GmbH, sein. Der Netcoo-Redaktion liegen umfangreiche Unterlagen vor, die einen Streit zwischen den beiden einstigen Geschäftspartnern belegen.
Seit vergangener Woche Donnerstag sitzen mehrere Finanzmanager in Haft. Auf mehr als 20 Millionen Euro beziffern Ermittler den Schaden durch illegale Schneeballsysteme. Die Ermittlungen führen auch zu Bonofa.
Das Traditionsunternehmen Pierre Lang, die Andersen Holding und die Hans Anderson GmbH gehen in ein Sanierungsverfahren. Das zuständige Gericht in Wien hat am Mittwoch einem Antrag zugestimmt. Pierre Lang hat einen Schuldenberg von rund 45 Millionen Euro angehäuft. Derzeit sind 280 Mitarbeiter betroffen. Der österreichische Kurier berichtet, dass rund 850 Gläubiger auf ihr Geld warten, ein Großteil davon sollen Beraterinnen sein, die noch Anspruch auf ihre Provisionen haben. Um das Sanierungsverfahren erfolgreich durchführen zu können, soll es eine Gläubigerquote von 20 Prozent auf 2 Jahre geben. Demnach benötigt alleine Pierre Lang rund 10 Millionen Euro. Im Fall der Anderson Holding geht es um rund 2.9 Mio. Euro. Die Anderson Holding ist die operative Konzernmutter der Pierre Lang Gruppe. Die Holding hat Verbindlichkeiten aus Darlehen gegenüber der Tochtergesellschaften Hans Anderson GmbH und der Pierre Lang Italia sowie einer Bank übernommen, die teilweise fällig gestellt worden sind.
Wie österreichischen Medien zu entnehmen ist, wurde ein gerichtlicher Verwalter für das Schmuckunternehmen Pierre Lang sowie dessen Eigentümerin Andersen Holding bestellt. Demnach sollen die Bücher, Kontoverbindungen und Treuhandverhältnisse geprüft bzw. aufgeklärt werden. Eine Hausbank von Pierre Lang hatte einen Insolvenzantrag und zuvor einen Kredit über 5 Millionen Euro fällig gestellt. Das Gericht will den Bericht der Verwalter abwarten, erst danach soll über eine Insolvenzeröffnung oder Ablehnung entschieden werden.
Die Nachricht, dass Dennis Nowak KB Gold verlassen hat, löste viele Spekulationen um die Unternehmensgruppe von Mike Koschine (rechts im Bild) aus. Wovor Netcoo bereits 2009 warnte, ist nun offensichtlich bestätigt worden.
Die Staatsanwaltschaft München I führte ein Ermittlungsverfahren gegen Mike Koschine wegen Betrug. (Aktenzeichen liegt der Redaktion vor). Aufgrund der bisherigen Ermittlungen bestehe der Verdacht, dass „etwa 5000 Anleger aus Deutschland und der Schweiz“ um „mindestens EUR 2.800.000.-“ geschädigt worden sind. Mike Koschine ist nach wie vor persönlich nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Doch der Reihe nach. Unser Online-Artikel vom 20. Oktober 2010 (Link zum Artikel) rief einen gewissen Rechtsanwalt Bernhard R. Mieder auf den Plan. Mieder vertrat allerdings nicht die Interessen der KB Kapital & Business GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Koschine, sondern zeigte an, die Firma Global Masters Investment Ltd (GMI). in Stuttgart zu vertreten, vor der Netcoo ebenfalls in 2009 warnte.
Das Besondere an diesem Fax war die Uhrzeit und der Absender. Nicht nur, das es morgens um 01:59 Uhr mit der Faxzeile „KB Vision“ versendet wurde, nein, es trug zudem noch die Faxabsendernummer der Königsstr. 52 in Stuttgart, dem Bürositz von GMI und wich somit extrem von den im Briefkopf des Anwalts Mieder angegebenen Rufnummern und Adressdaten ab.
{mosimage}Vor dem Landgericht Münster wird am 10. August ein weiterer Fall des Ahlener Direktvertriebs LR Health & Beauty Systems verhandelt. Auf der Klägerseite tritt der LR-Platinorgaleiter Martin Yandimoglu auf, der auf einen entgangenen Jahresbonus von über 30.000 Euro für das Jahr 2008 klagt. Nach dessen Ansicht hat LR zu Unrecht Jahresbonus an den LR-Bronzeorgaleiter und Firstlineberater von Martin Yandimoglu, Christian L ausgezahlt. Die Sache Christian L. soll nach Informationen der Netcoo Redaktion als ein Teil von zwei Prozessen verhandelt werden. In Klage Nr. 2 geht es nochmal um den Fall Daniela Yandimoglu (wir berichteten: siehe hier). Als Zeuge soll erneut der LR-Top-Berater Ilhan Dogan auftreten. Pikant: Gegen Dogan wurde nach dem ersten Prozess eine Strafanzeige wegen gerichtlicher uneidlicher Falschaussage gestellt. Zu welchem Ergebniss die Staatsanwaltschaft aber hier gekommen ist, ist bisher nicht bekannt.
Laut einer Email des Dogan-Vertrauten Volker W. an die Dogan-Downlineführungskräfte vom vergangenen Freitagabend ist der Spitzen-Networker Ilhan Dogan wieder auf freiem Fuß. Es gehe dessen besonderer „Dank an die Firma LR Health & Beauty Systems“. weiterhin heißt es in diesem Schreiben. „Gott sei Dank, konnte er (Ilhan Dogan, Anm. der Redaktion) seine Unschuld nach- und beweisen“.
In „dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten. Ilhan Dogan ist also wieder draußen und könnte so jetzt die vielen offenen Fragen beantworten. Schließlich hat er weniger Berührungsängste mit der Presse, als andere in der LR-Familie. Die Netcoo Redaktion hätte diese positive Nachricht gern direkt am Freitagabend online gestellt, wollte aber erst mit Ilhan Dogan selbst sprechen und zudem eine Bestätigung bei der Staatsanwaltschaft einholen. Die Blamage für die Staatsanwaltschaft wäre natürlich groß gewesen, wenn die lancierte Mail der Wahrheit entsprochen hätte. Denn der Top-Networker ist zwar einerseits draußen, aber diese Email täuscht andererseits auch falsche Tatsachen vor. {!jomcomment}
„Gegen den festgenommenen LR-Berater besteht dringender Tatverdacht in einem Steuervergehen“, teilte auf Anfrage der Netcoo-Redaktion Wolfgang Schweer, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Münster, bereits gestern morgen mit. Er sei „dem Haftrichter bis 12 Uhr am Tag nach der Festnahme“ vorgeführt worden, der über die weitere Inhaftierung entschieden habe, so Schweer weiter. In anderen Worten: Der türkische Spitzennetworker Ilhan Dogan ist und bleibt vorläufig in Haft. (Siehe dazu unten „Stichwort Untersuchungshaft“). {!jomcomment}
…….Lügen haben kurze Beine? So lautet zumindest ein altes deutsches Sprichwort. Wie lange die Beine der Krisenbeauftragten und Pressesprecherin des einstigen Vorzeigenetworks und Deutschlands größten Network Marketing Unternehmens LR Health & Beauty Systems aus Ahlen, Maria Brinkmann sind, können wir derzeit leider nicht nachmessen. Eher kurz ist zu vermuten. Nun was angesichts der durchsichtigen Dementis und krassen, weil so offensichtlichen, Unwahrheiten, den Medien und Beratern von der LR-Pressesprecherin übergestülpt wird, wie dem Faschingsclown eine rote Pappnase, niemand ernsthaft wundern dürfte. Gut, eine Pressesprecherin macht zunächst auch nur ihren Job für ihr Unternehmen. Aber…. {!jomcomment}
Kurz vor Weihnachten erreichte die Netcoo Redaktion eine „Pressemitteilung“ eines Anwalts aus Bayern, in der es u.a. hieß, die Staatsanwaltschaft und das AG Frankfurt seien der zutreffenden Ansicht, dass es sich bei dem FLP-Vertriebssystem um ein verbotenes System der progressiven Kundenwerbung handelt. Eine Anfrage bei FLP-Deutschland ergab, dass das Forever Geschäft in Frankfurt sowie in München und Wien sowie in allen Auslieferungslagern wie gewohnt erfolgreich weiter laufe. Auch sei FLP in seiner jetzigen Form kein illegales System. Die „Pressemeldung“ nehmen wir zum Anlass, einmal das deutsche Vergütungssystem des US-Unternehmens unter dem Gesichtspunkt des Verbotes der progressiven Kundenwerbung zu begutachten. Der hierfür einschlägige § 16 Abs. 2 UWG lautet:
„Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Polizisten in Zivil und Uniform der Polizeiinspektion Günzburg besuchten am vergangenen Sonntag eine Network Veranstaltung eines Leipheimer Landgasthofs. Mit dabei: Eine Durchführungsorder der Staatsanwaltschaft Memmingen. Verdacht auf Nichtzulassung eines nicht verkehrsfähigen Arzneimittels in der EU. Die Beamten nahmen die Personalien auf und zogen die Ware ein.
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