Donnerstag der 19.02.2015 könnte der Auftakt einer spektakulären Prozessreihe werden, denn hinter den Kulissen von Deutschlands größtem Network Marketing Unternehmen, LR Health & Beauty Systems brodelt es heftig. Und das schon seit einiger Zeit.
Bei dem Direktvertriebs-unternehmen Pierre Lang, einst das Schmuckstück des NWA-Konzerns, zeichnet sich im Hintergrund ein handfester Rechtsstreit ab. Nach Angaben des österreichischen Wirtschaftsblatt bündeln Gläubiger ihre Ansprüche. Der Vorwurf: „Angebliche Aushöhlung durch die frühere Konzernmutter NWA“. Es handelt sich hierbei um Gläubiger der Andersen GmbH (Pierre Lang Produktion) die ihre Ansprüche an den Sanierungsverwalter treuhändig abtreten. In der Summe geht es um einen Betrag im einstelligen Millionenbereich. Sollte es zu einer Klage kommen, droht der NWA und deren Organvertreter ein möglicher Millionen-Rechtsstreit.
Das US-Unternehmen Unicity mit Sitz in Bad Homburg ist vor kurzem in Deutschland durch die Verbraucherschutzorganisation, den Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. (der „Schutzverband“), abgemahnt worden. Es wurde eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Bios Life Slim erwirkt. Die einstweilige Verfügung beinhaltet u.a. folgendes:
1) Chrysanthemum Morifolium (ein laut Unicity geringer Inhaltsstoff in Bios Life Slim) muss bei Verwendung in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel klassifiziert werden; und
2) die Produktversprechen auf den Verpackungen von Bios Life Slim entsprechen nicht den europäischen Bestimmungen.
„Unicity hat die Klagen durch den Schutzverband umgehend angefochten und einen Antwortbrief gemäß Standardverfahren eingereicht. Der Antwortbrief widerlegt die in der Klage erhobenen Forderungen vollständig. Unicity`s Rechtsbeistand reagiert momentan auf eine einstweilige Verfügung, die dem Schutzverband in dieser Sache bewilligt wurde, bevor das Gericht in Deutschland Unicity`s Antwort überprüfen konnte. Das Gericht in Deutschland wird jetzt Unicity`s Antwort und die wichtigen Fakten, die Unicity`s Position unterstützen, überprüfen“, so dass Unternehmen in einer offiziellen Mitteilung an die Netcoo-Redaktion.
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dazu zählen Cookies, die für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, die ausschließlich zu anonymen Statistikzwecken verwendet werden, für Komforteinstellungen oder für die Darstellung personalisierter Inhalte. Sie entscheiden, für welche Kategorie Sie die Cookies zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Datenschutzerklärung
Diese Cookies sind für die Webseite unbedingt notwendig. Sie helfen dabei, die Webseite nutzbar zu machen und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.
Statistik
Wir erfassen anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies ist es uns beispielsweise möglich, die Anzahl der Besucher oder die Auswirkungen bestimmter Seiten zu verfolgen und dadurch unsere Inhalte für Sie zu optimieren.