
1,1 Millionen Euro: proWIN Charity Days ein voller Erfolg
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proWIN hat im 20. Jahr seines Bestehens gemeinsam mit seinem Vertrieb, Kunden, Geschäftspartnern und seinen Mitarbeitern eine außergewöhnliche Spendenaktion initiiert:
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proWIN hat im 20. Jahr seines Bestehens gemeinsam mit seinem Vertrieb, Kunden, Geschäftspartnern und seinen Mitarbeitern eine außergewöhnliche Spendenaktion initiiert:
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Am 07.07.2009 um 17:00 Uhr ist bei AIOVA.net offiziell der Startschuss gefallen. (Netcoo berichtete). Das Timing konnte besser kaum sein, da AIOVA unter anderem sehr offen für Menschen aus der Network Marketing und der Direktvertriebsindustrie ist. Während hingegen der europäische Platzhirsch der Social Networks, XING, diesem Vertriebsmodell eher sehr ablehnend gegenüber steht und kurze Zeit vorher begonnen hatte, einige User aus diesem Umfeld unangemeldet und fristlos ins virtuelle Nirwana zu befördern. Anders bei AIOVA: Laut Unternehmensangaben konnte das Social Network bereits nach einer Woche über 2.500 registrierte Mitglieder verzeichnen. Damit wurden die Erwartungen der Unternehmensgründer übertroffen.
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Ein Kreis und ein Plus. Selten wurde in den letzten Monaten in der Network Marketing Welt so viel gerätselt und spekuliert wie hier. Was steckt hinter den großflächigen Anzeigen, die auf eine eigenartige Internetadresse mit dem Namen www.einkreisundeinplus.de verweisen: Kommt er jetzt schon, der Multimillionär mit seinem neuartigen Unternehmen, ist es eine PR-Kampagne oder eine Steuer- und Rechtsberatung online, vielleicht eine Einkaufsgemeinschaft mit Preisvorteilen oder gar ein TV-Sender nur für die Direktvertriebsbranche? Keiner wusste was da kommt, aber eigentlich wusste jeder, das was kommt.
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Das Internetportal www.mlmrecht.de berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 25. Juli 2007 in drei Verfahren (3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06) entschieden hat, dass Produkte, die von ihrem Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, nur dann von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet und wegen fehlender Zulassung als nicht verkehrsfähig bezeichnet werden dürfen, wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen.
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„Donald Trump. Der Name allein ist ein Ausrufezeichen, für seinen Träger aber noch weit mehr: ein Markenzeichen, das für Erstklassigkeit steht,für Entschlossenheit, Risikobereitschaft, üppigen Lifestyle und ein Ego in der Größe von Gibraltar.