
Haustür-Verträge im Direktvertrieb!
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Es bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Direktvertrieb an der Haustür, am Arbeitsplatz oder bei Freizeitveranstaltungen. Zu beachten sind jedoch die besonderen Bestimmungen zum Widerrufsrecht des Verbrauchers. Am 1. April 2008 trat eine neue Verordnung in Kraft, welche die am 12. März 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentliche Muster-Widerrufsbelehrung enthält.
Zu den wichtigsten Faktoren im Direktvertrieb zählen die persönlichen Kontakte. Gerne werden zunächst alle persönlichen Kontakte aufgelistet um dann jeden Bekannten, Verwandten und Kollegen aktiv anzusprechen. Darüber hinaus ist es üblich Fremde an der Tankstelle oder auf dem Sportplatz anzusprechen. Kennzeichnend für den Direktvertrieb ist stets der persönliche und direkte Kontakt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Dieser direkte Kontakt beinhaltet nach Ansicht des Gesetzgebers die Gefahr der Überrumpelung.