Mariangie Gonzales arbeitet in den USA seit 2004 als Vertriebspartnerin in einem weltweit operierenden Network Marketing Unternehmen mit großer Begeisterung von zu Hause aus. In der allgemeinen Diskussion in Internetforen und Gesellschaftszirkeln wird immer wieder offen oder hinter vorgehaltener Hand darüber diskutiert, wie Frauen sich kleiden, worüber sie reden und wie sie sich geben sollten, wenn sie ein ‚home-based-business‘ betreiben. Einige sind der Meinung, die Frage sei unwichtig, weil man doch sowieso die meiste Zeit zuhause arbeite, andere wiederum sind vom Gegenteil überzeugt.
Peter & Peter luden bereits zum dritten Mal zu den „Powertagen“ ein und diesmal kamen am vorvergangenen Samstag sogar knapp 500 Teilnehmer aus ganz Europa in die Philharmonie nach Filderstadt, um sich in zwei Tagen über die spannenden Entwicklungen beim US-Unternehmen NuSkin auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Hinter dem Duo Peter & Peter verbergen sich die erfolgreichen ‚Blue Diamonds‘ Geschäftspartner Peter Krzyzewski und Peter Hallmann.
Die noch junge Business Community AIOVA und der Bundesverband Network Marketing e.V sind eine gemeinsame Kooperation eingegangen. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens hervor. Die Kooperation wurde bereits am 07.09.2009 beschlossen. “ Da AIOVA wie auch der BVNM für die Etablierung der Network Marketing Branche auf dem deutschen Markt kämpfen, war eine fachliche Zusammenarbeit von AIOVA und BVNM eine Frage der Zeit“, so Vertreter beider Seiten. AIOVA ist vor rund 10 Wochen an den Start gegangen und freut sich insbesondere großer Beliebtheit bei Vertriebspartnern und Vertriebspartnerinnen aus der Direktvertriebs- / Network-Marketing-Branche.
Das ‚Nehru-Institut für Alpinismus‘ (NIM) hat seine diesjährige Mount Everest Expedition erfolgreich beendet, bei der 18 seiner Mitglieder den höchsten Berg der Welt bezwangen. Das US-Direktvertriebsunternehmen Herbalife, einer der Pioniere der weltweiten Nahrungs- und Wellnessindustrie, hatte durch seine Indische Sektion die gesamte Mannschaft mit allen Nahrungs- und Hautpflegeprodukten ausgerüstet, die zur Durchführung einer solchen Expedition und den damit verbundenen Herausforderungen des natürlichen Umfeldes erforderlich waren. Expeditionsleiter Mangal Murthy Masur drückte seine Freude darüber aus, daß bei dieser sportlichen Höchstleistung des gesamten Teams mit der Besteigung des höchsten Berges durch die hervorragende Ausrüstung allen Herausforderungen begegnet werden konnte.
Kurz vor Weihnachten erreichte die Netcoo Redaktion eine „Pressemitteilung“ eines Anwalts aus Bayern, in der es u.a. hieß, die Staatsanwaltschaft und das AG Frankfurt seien der zutreffenden Ansicht, dass es sich bei dem FLP-Vertriebssystem um ein verbotenes System der progressiven Kundenwerbung handelt. Eine Anfrage bei FLP-Deutschland ergab, dass das Forever Geschäft in Frankfurt sowie in München und Wien sowie in allen Auslieferungslagern wie gewohnt erfolgreich weiter laufe. Auch sei FLP in seiner jetzigen Form kein illegales System. Die „Pressemeldung“ nehmen wir zum Anlass, einmal das deutsche Vergütungssystem des US-Unternehmens unter dem Gesichtspunkt des Verbotes der progressiven Kundenwerbung zu begutachten. Der hierfür einschlägige § 16 Abs. 2 UWG lautet:
„Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Im Zuge einer Recherche konnten wir zur angeblichen Gesetzeswidrigkeit des Agel-Vergütungsplans erfahren, dass ein Agel-Distributor wegen der Darstellung des Agel-Vergütungsplans auf seinen Internetseiten von dem Direktvertriebsunternehmen Nova Nutria abgemahnt wurde. Da sich der Distributor weigerte eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, wurde eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
Nach den uns vorliegenden Informationen, soll die Darstellung des Vergütungsplans auf der Internetseite gegen den § 16 Abs. 2 des UWG verstoßen haben. Die dargestellte Version soll den Verdacht der „progressiven Kundenwerbung“ erwecken. Ob diese Einstweilige Verfügung nun Auswirkung auf alle in Deutschland tätigen Agel-Distributoren haben könnte, ist derzeit unklar. Die Frage die sich hier aufdrängt, ob denn alle Distributoren mit den gleichen Internetseiten arbeiten?
Vorgeworfen wurde u.a., dass es sich bei Agel um ein quasi in sich geschlossenes System handelt, da die Agel Produkte nicht für den Wiederverkauf ( so genannte NFR-Produkte) zugelassen sind und man zu Eigenumsätzen beim Einstieg verpflichtet ist, die wiederum verprovisioniert werden.
Zur Hintergrundinformation, hier einmal der § 16 Abs. 1 und 2 des UWG in der Übersicht:
1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Firmengründer und Präsidenten des US-Unternehmens Reliv Robert Montgomerysowie seine Frau und Mitgründerin Sandra werden in den nächsten Tagen in Deutschland verweilen. Zum ersten Jahrestag der Reliv Firmengründung in Deutschland werden die deutschen Geschäftspartner das Paar zum zweiten Mal begrüßen dürfen.
Neben einem kurzen Rückblick auf das erste Reliv Geschäftsjahr in Deutschland erwartet die Teilnehmer auf dem President`s Meeting auch ein Ausblick auf die künftige Entwicklung von Reliv Germany und die besondere Rolle der deutschen Vertriebspartner bei der Erschließung weiterer europäischer Märkte. Auf dem Meeting werden ebenfalls erfolgreiche Ambassadors (Top Position im Unternehmen) über ihre persönlichen Erfahrungen berichten.
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dazu zählen Cookies, die für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, die ausschließlich zu anonymen Statistikzwecken verwendet werden, für Komforteinstellungen oder für die Darstellung personalisierter Inhalte. Sie entscheiden, für welche Kategorie Sie die Cookies zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Datenschutzerklärung
Diese Cookies sind für die Webseite unbedingt notwendig. Sie helfen dabei, die Webseite nutzbar zu machen und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.
Statistik
Wir erfassen anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies ist es uns beispielsweise möglich, die Anzahl der Besucher oder die Auswirkungen bestimmter Seiten zu verfolgen und dadurch unsere Inhalte für Sie zu optimieren.