
Bundesverwaltungsgericht bestimmt Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln zu Arzneimitteln neu!
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Das Internetportal www.mlmrecht.de berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 25. Juli 2007 in drei Verfahren (3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06) entschieden hat, dass Produkte, die von ihrem Hersteller als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, nur dann von den Behörden als Arzneimittel eingeordnet und wegen fehlender Zulassung als nicht verkehrsfähig bezeichnet werden dürfen, wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen.