
Unicity lässt sich nicht ausbremsen!
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Das US-Unternehmen Unicity mit Sitz in Bad Homburg ist vor kurzem in Deutschland durch die Verbraucherschutzorganisation, den Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. (der „Schutzverband“), abgemahnt worden. Es wurde eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Bios Life Slim erwirkt. Die einstweilige Verfügung beinhaltet u.a. folgendes:
1) Chrysanthemum Morifolium (ein laut Unicity geringer Inhaltsstoff in Bios Life Slim) muss bei Verwendung in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel klassifiziert werden; und
2) die Produktversprechen auf den Verpackungen von Bios Life Slim entsprechen nicht den europäischen Bestimmungen.
„Unicity hat die Klagen durch den Schutzverband umgehend angefochten und einen Antwortbrief gemäß Standardverfahren eingereicht. Der Antwortbrief widerlegt die in der Klage erhobenen Forderungen vollständig. Unicity`s Rechtsbeistand reagiert momentan auf eine einstweilige Verfügung, die dem Schutzverband in dieser Sache bewilligt wurde, bevor das Gericht in Deutschland Unicity`s Antwort überprüfen konnte. Das Gericht in Deutschland wird jetzt Unicity`s Antwort und die wichtigen Fakten, die Unicity`s Position unterstützen, überprüfen“, so dass Unternehmen in einer offiziellen Mitteilung an die Netcoo-Redaktion.