Werbeslogan „Senkt den Cholesterinspiegel” ist zulässig!
Ein Lebensmittel mit der Verpackungsaufschrift “Senkt den Cholesterinspiegel” und/oder “Für einen ausgeglichenen Cholesterinspiegel” ist nicht geeignet, bei einem durchschnittlich verständigen Verbraucher den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung eines krankhaft erhöhten Cholesterinspiegels bestimmtes oder geeignetes Präparat. Das meldet die Internetseite www.mlmrecht.de. Ein Hinweis auf cholesterinsenkende Wirkung im Lebensmittelbereich ist keineswegs unüblich. So entschied das Verwaltungsgericht Minden mit Beschluß vom 29.06.2006 (6 L 201/06) und ließ damit die Herzen von Ballaststoff Getränkepulver-Networkern höher schlagen.